"Wer die Arbeit hat, sollte auch das Vergnügen haben"

Es ist schön als zahlendes Mitglied, nach einer guten
Besatzmaßnahme, auch mal Fische zu fangen.
Es ist ein gutes Gefühl mal wieder was in die
Fangkarte eintragen zu können und nicht wie viel zu oft als
Schneider nach Hause zu kommen.


Aber...

trotz Sperrung vom 15.05.10 - 22.05.10 des Revierparkteiches
Profen (wegen Fischbesatzmaßnahme - Forellen), veranstaltet
der Vorstand des KAV an diesem Gewässer am 22.05.10
ein Gemeinschaftsangeln für den Vorstand, welches auch von einigen,
ABER NICHT ALLEN, Vorstandsmitgliedern angenommen wurde.
Dieses Angeln ist schon länger geplant gewesen.
Alle Gruppenvorsitzenden und vorstehende Mitglieder
waren, mit Anhang, eingeladen. Sozusagen auch als Dankeschön
an die Ehefrauen und deren Verständnis zur Vereinsarbeit ihrer
Männer. Der eigentliche Hintergrund ist, gemeinsam mal am Wasser
zu sitzen und nicht immer nur am Versammlungstisch. Vielleicht
ist die Terminlegung ja auch etwas ungeschickt gelaufen.
Unser Vorstand ist aber berechtigt, die von uns betreuten
Gewässer wegen Besatzmaßnahmen oder Angelveranstaltungen zu
sperren.

Auch wenn ich nicht jeden Beschluß unseres Vorstandes gut finde,
und dieses Gemeinschaftsangeln nicht dramatisieren möchte,
denke ich aber, "GESPERRT IST GESPERRT"
und man hätte dieses Angeln auch um einen Tag verschieben können.
Oder???
Jeder andere Angler wäre für dieses Vergehen zur Rechenschaft
gezogen worden.(euer Frank)
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